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Barrierefreiheit
für die digitale Welt

Barrigo ist eine Software, die den Nutzern Ihres Reiseportals barrierfreien Zugang zu Ihren Website-Inhalten ermöglicht. Das Tool wurde von unserem IT-Partnerunternehmen entwickelt und kann ab Anfang Mai auf Ihrer Website integriert werden. Sie erfüllen damit die wesentlichen Anforderungen des BFSG, welches am 28.06.25 in Kraft tritt.

BFSG 2025: Sind Sie bereit?

Ab Juni 2025 müssen sich alle Betreiber von Internetseiten an die digitale Barrierefreiheit halten – wer nicht rechtzeitig handelt, riskiert rechtliche Konsequenzen. Aber abseits von rein gesetzlichen Verpflichtungen sorgt eine barrierefreie Website dafür, dass viele Menschen mit unterschiedlichsten Einschränkungen die Inhalte Ihres Reiseportals auf einfache Weise verstehen und konsumieren können.

Beginn am 28.06.2025

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Gesetz zur digitale Barrierefreiheit für viele Unternehmen in Kraft. Informieren Sie sich jetzt und sorgen Sie für einen entspannten Übergang.

Regularien: BFSG & BITV

Das BFSG setzt die Barrierefreiheitsrichtlinie (EU) 2019/882 um und basiert auf den Vorgaben der BITV. Wir helfen Ihnen, die Anforderungen zu erfüllen.

Rechtliche Folgen

Mangelnde Barrierefreiheit kann kostspielige Abmahnungen und Nutzungsbeschränkungen nach sich ziehen. Rechtzeitiges Handeln ist der Schlüssel.

Einfache Integration und Anwendung

Mit BarriGo ermöglichen Sie einen barrierefreien Zugang zur Website Ihres Reiseunternehmens. Das kleine Tool passt sich den Bedürfnissen Ihrer Zielgruppe an und bietet essentielle Funktionen wie Kontrasteinstellungen und Tastaturnavigation – schnell, einfach und konform mit WCAG 2.2 und BFSG.

BarriGo wird mit einer kleinen Zeile Code auf Ihrer Website integriert. Je nach Präferenz können Sie die Einstellungen für Ihre Seitenbesucher über ein Icon am unteren Bildschirmrand oder über das Menü bzw. die Navigationsleiste aufrufbar machen. 

Features von BarriGo

Kontrast

Viele Menschen mit Sehbeeinträchtigung haben Schwierigkeiten, einzelne Gestaltungselemente voneinander zu unterscheiden, wenn das Kontrastverhältnis in Fließtexten und Bedienoberflächen zu gering ist. Um dem entgegenzuwirken, empfiehlt die EU ein Kontrast-Minimum, welches in Fließtexten bei 4,5:1 liegt.

Mit BarriGo lässt sich das Kontrastverhältnis manuell anpassen. Dabei können genau die Text- und Hintergrundfarben ausgewählt werden, die zu den Bedürfnissen der Nutzer passen.

Anpassung der Schrift

Die klare Abgrenzung von Wörtern und Buchstaben ist für Menschen mit Lese- oder Sehschwäche unerlässlich. Dabei ist es nicht notwendig, z.B. ganz auf Serifen zu verzichten, sondern im integrierten Tool gut lesbare Alternativen anzubieten.

Die Textanpassungen umfassen die Schriftgröße und die Schriftart. Hinzu kommen die Abstände zwischen Zeilen, Buchstaben und einzelnen Wörtern. Auf diese Weise kann der Text sehr einfach in allen Dimensionen vergrößert oder verkleinert werden.

Navigation über Tastatur

Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität ist die Verwendung einer Maus oft nicht optimal. Die Navigation mit der Tastatur ist dabei eine sinnvolle Alternative, da sie weniger feinmotorische Präzision erfordert.

Zu den wichtigsten Navigationselementen nach Aktivierung des Tools gehören die Tab-Taste und Umschalt + Tab zum Wechseln zwischen Elementen, die Leertaste und Enter zur Auswahl sowie die Pfeiltasten zur Steuerung innerhalb von Menüs und Listen.

Texte Vorlesen lassen

Mittlerweile ist die Text-zu-Sprache Technologie so weit fortgeschritten, dass die computergenerierten Stimmen verständlich und angenehm klingen können.

Mit der Vorlesefunktion können Textblöcke entweder manuell durch Anklicken oder automatisch vorgelesen werden. Visuelle Elemente werden hierbei verbal angekündigt, da ansonsten schnell der Überblick verloren geht. Die Vorlese-Geschwindigkeit und Lautstärke kann individuell angepasst werden. 

Lesehilfe

Gerade bei längeren Texten fällt es schwer, mit den Augen auf einer Zeile zu bleiben. Die Lesehilfe bietet einen horizontalen Fokus-Streifen, um den herum die Webseite abgedunkelt wird. Sie kann ganz einfach mit der Maus bewegt und wie ein Leselineal verwendet werden, um das Verrutschen in der Zeile zu vermeiden. Diese Funktion trägt somit zur visuellen Barrierefreiheit bei.

Viele weitere Features

Viele weitere Features sorgen für ein barrierefreies Nutzererlebnis: So können beispielsweise Medien und Animationen auf Ihrer Seite ausgeblendet oder angehalten werden, um Ablenkung und visuelle Überforderung zu vermeiden. Links, die häufig nicht gut zu erkennen sind, können auf einfache Weise hervorgehoben werden, so dass sie immer gut sichtbar und navigierbar sind.

Für eine klar erkennbare Navigation gibt es außerdem Anpassungsmöglichkeiten für die Größe und Farbe des Cursors. Zudem dient die Blau-Filter-Option dazu, die Augen bei der Nutzung von Bildschirmen etwas zu schonen.

BFSG

Häufige
Fragen

Das BFSG ist eine gesetzliche Regelung, die Unternehmen dazu verpflichtet, digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu machen. Es basiert auf der EU-Richtlinie (2019/882) und wird am 28. Juni 2025 in Deutschland in Kraft treten. Ziel des Gesetzes ist es, digitale Barrieren abzubauen und eine umfassende Teilhabe zu ermöglichen.

Das BFSG findet Anwendung auf Unternehmen, die mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigen oder einen Jahresumsatz von über 2 Millionen Euro erzielen und digitale Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher bereitstellen. Besonders betroffen sind Anbieter im elektronischen Geschäftsverkehr, die ihre Angebote barrierefrei gestalten müssen.

Der elektronische Geschäftsverkehr (E-Geschäftsverkehr) umfasst sämtliche digitalen Angebote, über die Verbraucher Produkte oder Dienstleistungen nutzen oder Informationen abrufen können. Dazu zählen unter anderem:

  • Websites und Online-Plattformen, die geschäftliche oder informative Inhalte bereitstellen
  • Online-Shops und Buchungssysteme, über die Produkte verkauft oder Dienstleistungen reserviert werden können
  • Banking- und Zahlungsdienste, die digitale Transaktionen ermöglichen
  • Mobile Apps und digitale Kundenportale, die Funktionen wie Support, Terminbuchungen oder Bestellungen beinhalten
  • Digitale Informations- und Serviceangebote, die Nutzern relevante Inhalte oder Unterstützung bieten

Da der Begriff elektronischer Geschäftsverkehr weitreichend ist, lässt sich nicht immer eindeutig bestimmen, ob bereits einfache Websites mit Kontaktformularen darunterfallen.

Doch digitale Barrierefreiheit ist weit mehr als eine gesetzliche Verpflichtung – sie steht für Inklusion und modernes Unternehmertum. Eine barrierefreie Website bedeutet, Hürden zu beseitigen, Menschen aktiv einzubeziehen und eine gleichwertige Nutzungserfahrung für alle zu schaffen. Unternehmen, die auf digitale Zugänglichkeit setzen, steigern nicht nur ihre Reichweite und Kundenbindung, sondern stärken auch ihr öffentliches Ansehen.

Mit dem BarriGo.Tool wird Barrierefreiheit nicht zu einem komplexen IT-Projekt, sondern zu einem einfachen Schritt hin zu mehr digitaler Teilhabe. Setzen Sie ein Zeichen – für Ihre Nutzer, Ihr Unternehmen und eine digitale Welt ohne Barrieren!

Gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und der EU-Richtlinie 2016/2102 sollte eine Barrierefreiheitserklärung folgende wesentliche Punkte enthalten:

  • Status der Barrierefreiheit Ihrer Website, Ihres Online-Shops oder Ihrer App
  • Auflistung bestehender Barrieren, die noch behoben werden müssen
  • Kontaktmöglichkeiten für Rückmeldungen und Beschwerden
  • Hinweis auf das Durchsetzungsverfahren, falls Barrieren nicht beseitigt werden
  • Datum der letzten Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit

Es gibt verschiedene Ansätze, um die Barrierefreiheit Ihres Onlineauftritts zu prüfen:

  • Manuelle Tests: Überprüfen Sie die Zugänglichkeit Ihrer Website oder App selbst, indem Sie:
    – die Bedienbarkeit nur mit der Tastatur testen,
    – die Lesbarkeit von Inhalten hinsichtlich Kontraste und Schriftgröße kontrollieren,
    – sicherstellen, dass Bilder mit Alternativtexten versehen sind,
    – einen Screenreader nutzen, um zu prüfen, ob Inhalte sinnvoll vorgelesen werden,
    – Formulare, Fehlermeldungen und die mobile Darstellung auf Barrierefreiheit untersuchen.
  • Automatisierte Prüfungen: Nutzen Sie Tools wie BarriGo.Live Inspect, um Barrieren auf Ihrer Internetpräsenz schnell und effizient zu identifizieren.
  • Selbsttest mit der BarriGo Checkliste: Laden Sie die kostenlose Checkliste zur digitalen Barrierefreiheit herunter und erhalten Sie eine erste Einschätzung zu möglichen Barrieren.
    So stellen Sie sicher, dass Ihre digitalen Angebote für alle Menschen zugänglich sind.

Mehr Reichweite: Etwa 30% der Menschen in Deutschland benötigen barrierefreie digitale Angebote, was einer großen Zahl an Nutzern und Kunden entspricht.

Bessere Nutzerfreundlichkeit: Eine barrierefreie Website oder ein inklusiver Online-Shop sorgt für eine angenehmere und intuitivere Nutzung für alle.

Mehr Kundenbindung: Inklusive Marken genießen ein besseres Image, werden als sozial verantwortungsvoll wahrgenommen und stärken so die Kundenloyalität.

Setzen Sie auf Barrierefreiheit – für eine größere Zielgruppe, bessere Sichtbarkeit und eine stärkere Marke!

Erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen und machen Sie Ihren Webauftritt barrierefrei!